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   LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14   

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https://dejure.org/2015,41782
LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14 (https://dejure.org/2015,41782)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2015 - 1 O 104/14 (https://dejure.org/2015,41782)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 1 O 104/14 (https://dejure.org/2015,41782)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Diese Rechtsprechung wird fortgesetzt mit dem Urteil vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11, Rdn. 36 nach juris).

    ln der nachfolgenden Entscheidung vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11, Rdn. 39 nach juris) verneint der BGH jedenfalls das erforderliche Umstandsmoment; die Beklagte könne ein schutzwürdiges Vertrauen für sich schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie wegen] fehlerhafter Widerspruchsbelehrung die Situation selbst herbeigeführt habe.

    Wollte man i.R.d. § 242 BGB die Erheblichkeit aller Einzelfallumstände annehmen und somit die Frage nach der Kausalität des Widerrufsfehlers stellen, so scheitert die Schutzwürdigkeit der Beklagten jedenfalls daran, dass sie durch die unzureichende Widerrufsbelehrung erst die rechtliche Situation geschaffen hat, dass die Klägerin noch immer ein Widerrufsrecht geltend machen kann (BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11, Rdn. 40 nach juris).

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände dies sind (vgl. BGH Urteile vom 17.01.2013, /II ZR 145/12 zit. n. juris; 1. März 2012 III ZR 83/11, NZG 2012, 427 Rn. 15 und vom 19. Juli 2012 - III ZR 252/11, NJW 2012, 3428 Rn. 13, jeweils mwN).

    Eine Berufung auf § 14 I und III BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 I und III BGB-InfoV in der hier maßgeblichen Fassung ist der Beklagten verwehrt, weil gegenüber der Klägerin ein Formular verwandt wurde, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 I und III BGB-InfoV in der damaligen Fassung nicht in jeder Hinsicht entspricht (s. näher dazu die Ausführungen in den Urteilen des BGH vom 1. März 2012 aaO Rn. 17 f und vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 15 f, denen inhaltsgleiche Belehrungen zugrunde lagen).

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände dies sind (vgl. BGH Urteile vom 17.01.2013, /II ZR 145/12 zit. n. juris; 1. März 2012 III ZR 83/11, NZG 2012, 427 Rn. 15 und vom 19. Juli 2012 - III ZR 252/11, NJW 2012, 3428 Rn. 13, jeweils mwN).

    Eine Berufung auf § 14 I und III BGB-InfoV und das Muster der Anlage 2 zu § 14 I und III BGB-InfoV in der hier maßgeblichen Fassung ist der Beklagten verwehrt, weil gegenüber der Klägerin ein Formular verwandt wurde, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 I und III BGB-InfoV in der damaligen Fassung nicht in jeder Hinsicht entspricht (s. näher dazu die Ausführungen in den Urteilen des BGH vom 1. März 2012 aaO Rn. 17 f und vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 15 f, denen inhaltsgleiche Belehrungen zugrunde lagen).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von Beklagtenseite zitierten Entscheidung des BGH vom 28.10.2014 (XI ZR 348/13), der keinerlei Aussagegehalt zu den Voraussetzungen des § 242 BGB zukommt.
  • OLG Frankfurt, 19.11.2014 - 19 U 74/14

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Zwar wird vertreten, dass keine Mindestzeitspanne zwischen Beendigung der Vertragsbeziehung und Widerrufserklärung erforderlich sei (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014, 19 U 74/14).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Widerrufsbelehrungen nach Maßgabe der Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 (BGHZ 180, 123) fehlerhaft seien.
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    In dem Urteil vom 16.10.2013 (IV ZR 52/12, NJW 2013, 3776, Rdn. 21 nach juris) setzt er sich explizit mit der Frage auseinander, inwieweit die vorherige Kündigung des Versicherungsvertrages einen späteren Widerruf ausschließt.
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Dahinstehen kann, ob in der Ablösung der Darlehen in Übereinstimmung mit der zur Rechtslage vor Einführung des § 490 Abs. 2 BGB mit Wirkung zum 11.06.2010 ergangenen Rechtsprechung nur eine Vertragsänderung - keine -aufhebung - zu sehen ist (vgl. BGH NJW 1997, 2875, Rdn. 17 ff), oder ob der Vorgang als außerordentliche Kündigung i.S.d. § 490 Abs. 2 BGB rechtlich zu erfassen ist.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Entscheidend ist allein, ob die erteilte Belehrung durch ihre missverständliche Fassung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechtes abzuhalten (BGH NJW 2009, 3020, Rdn. 25 nach juris).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 104/14
    Der BGH hat zwar mit Beschluss vom 16.04.2013 (XI ZR 52/12) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Köln vom 25.01.2012 (13 U 30/11) zurückgewiesen; das OLG Köln hatte eine Verwirkung nach vollständiger Leistungserbringung fünf Jahre vor dem Widerruf und sieben Jahre nach Vertragsschluss angenommen.
  • OLG München, 21.10.2013 - 19 U 1208/13

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen

  • BGH, 16.04.2013 - XI ZR 52/12
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